Redebeitrag Maria Jansen, TOP 20, Kreistag 04.04.2022
Der Pakt für den Nachmittag ist ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot an Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen an 5 Tagen in der Woche in der Zeit von 7:30 Uhr bis 17 Uhr.
Wichtig für Schulen mit Ganztagsangeboten sind natürlich auch außerschulische Kooperationspartner wie zum Beispiel Musik und Sportvereine, Kinder- und Jugendhilfe, soziale und kulturelle Einrichtungen vor Ort. Mit allen Beteiligten ist ein gemeinsames Konzept für den Pakt für den Nachmittag entwickelt worden, um ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote anbieten zu können.
Der Pakt wird gemeinsam finanziert durch das Land, die Kommunen und die Eltern.
In der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Hessen und dem Landkreis DaDi als Schulträger steht:
Für die Angebote des Moduls 1 (7:30 Uhr bis 14:30 Uhr) wird eine Mischfinanzierung aus Landesmitteln, Elternbeiträgen und Mitteln des Landkreises vereinbart. Für Angebote des Moduls 2 (7:30 Uhr bis 17:00 Uhr) übernimmt die Standortkommune die Finanzierung des Angebots ab 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr sowie der Ferienbetreuung. Auch hierfür ist ein Elternbeitrag vorgesehen.
Für die Teilnahme an Bildungs- und Betreuungsangeboten im Rahmen des „Pakts für den Nachmittag“ kann der Träger des Angebots nach § 157 Abs. 2 Nr. 2, § 16 Abs. 2 und 3 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) Elternentgelte erheben. Die Gebühren sind also rechtmäßig!
Zusätzlich zu den Elternbeiträgen kommen noch die Kosten für das Mittagessen, die gegebenenfalls über das Bildungs- und Teilhabepaket abgerechnet werden können.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch der Elternbeitrag vom Jugendamt übernommen werden.
Das Land Hessen stellt den Schulen Ressourcen in Form von Lehrerstunden und finanziellen Mitteln bereit.
mindestens ein Drittel der Ressourcen soll in Lehrerstunden genommen werden und mindestens ein Viertel ist in finanziellen Mitteln zu nehmen.
Die Zuweisung wird auf Grundlage eines Schülerfaktors in Höhe von 0,0095 berechnet.
Die Ressourcen werden jährlich an die Schülerzahlen angepasst. Die Größe der Schule bzw. die Anzahl der Schülerinnen und Schüler spielt eine Rolle für die Höhe der Zuweisung.
Der Schulträger kümmert sich um die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen, wie zum Beispiel eine Mensa mit Küche, eine Cafeteria als Begegnungsbereich, Räume für Hausaufgabenhilfe, um nur ein paar zu nennen.
Zusätzlich dazu leistet der Landkreis seit 2020 einen freiwilligen jährlichen Zuschuss von 350 Euro pro Kind , dieser Betrag soll nun im kommenden Schuljahr auf 110 Euro reduziert werden und die fehlenden 240 Euro bei den Elterngebühren wieder eingenommen werden.
Der Pakt für den Nachmittag ist ein Erfolgsmodell, er bietet den Eltern Sicherheit und wird deshalb auch gut angenommen. Gestartet im Schuljahr 2015/2016 mit 5 Schulen und ca 300 Schülerinnen und Schülern sind es im kommenden Schuljahr 55 Schulen und 6360 Schülerinnen und Schüler.
Jedes Kind kann einen Platz im Pakt für den Nachmittag bekommen. Trotz der Gebührenerhöhung ist bisher kein Rückgang der Anmeldezahlen erkennbar.
Die Gebührenerhöhung sichert das gute Angebot und die Qualität des Pakts. Nach wie vor ist es aber notwendig die Finanzierung des Ganztags grundsätzlich zu klären. Wie schon angesprochen tragen das Land, die Kommunen und die Eltern die Kosten zusammen, aber das Verhältnis der Beiträge ist bisher noch nicht gesetzlich geregelt worden.
Als Mitglied im Kreiselternbeirat, ich bin stellvertretende Vorsitzende, finde ich es nicht gut, dass die Elternbeiträge erhöht werden, besonders in dieser Zeit, wo fast täglich zu lesen ist, dass die Kosten für den Lebensunterhalt steigen bei Lebensmitteln, Energie usw.
Bildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und es handelt sich beim Pakt für den Nachmittag nicht nur um ein Betreuungsangebot, es ist vor allem auch ein schulisches Angebot. Deshalb sollte das Land Hessen sich stärker als bisher finanziell einbringen, gerade auch im Hinblick auf das Jahr 2026. Ab 1.August 2026 gibt es den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz, beginnend mit den 1.Klassen.
Noch besser wäre es, wenn das Land Hessen seinen Anteil zur Finanzierung des Pakts für den Nachmittag schon jetzt vor der Landtagswahl im kommenden Jahr erhöhen würde und dadurch der freiwillige Zuschuss vom Landkreis weiter gesenkt werden könnte und ebenso die Elternbeiträge!
Zum jetzigen Zeitpunkt lehnt die SPD Fraktion den Antrag ab, die Gebührenerhöhung zu verschieben, weil das Geld jetzt gebraucht wird, um den Pakt zu sichern und ein wichtiger Konsolidierungsbeitrag ist.