Carsharing für Dienstwagen prüfen

Redebeitrag Gerald Frank, TOP 21, Kreistag 04.04.2022

… eine schöne Idee. Wer würde nicht gerne Geld sparen.

Aber Carsharing für Dienstwagen ist aufgrund der dezentralen Verwaltung des Kreises mit weit auseinander liegenden Standorten Kranichstein, Darmstadt Mina-Rees-Straße, Darmstadt Rheinstraße, Dieburg, Ernsthofen, Pfungstadt, Groß-Umstadt nicht praktikabel.

Und – was Umsetzung und Abwicklung anbelangt – höchst bürokratisch und alles andere als kostensparend und flexibel.

Um alle Standorte mit Carsharing zu versorgen, bräuchte der Kreis mehrere Partner. Allein Ausschreibung und Vertragsverhandlungen würden eine immense zeitliche Belastung für die Verwaltung darstellen.

Die Hürden, die ein privater Partner zu erbringen hätte, wären extrem hoch. Müsste er doch eine 100%ige Verfügbarkeit der Fahrzeuge garantieren. Sie müssen zur Verfügung stehen, sobald sie benötigt werden. Das hieße, er müsste diese Fahrzeuge immer für die Kreisverwaltung vorhalten, während sie anderer Nutzung entzogen wären.

Die Kreisverwaltung ist auf eine 100%ige Verfügbarkeit von Dienstwagen angewiesen, will sie schnell und unbürokratisch arbeiten, was die Menschen erwarten. Wie schlecht käme es rüber, wenn Dienstleistungen an der Bürgerin bzw. am Bürger mit der Erklärung nicht zeitgemäß erledigt werden können, es stand gerade kein Leihwagen zur Verfügung.

Aber es gibt Situationen, in denen ein Sofortzugriff auf einen Dienstwagen unerlässlich ist. Beispielsweise für das Jugendamt, wo Mitarbeiter nach einer Meldung – wenn Kindeswohl akut bedroht ist – unverzüglich ein Fahrzeug benötigen, um Hilfe zu leisten. Mitunter müssen Kinder sofort in Obhut genommen werden. Wenn aufwändig unter zeitlichem Verzug ein Leihfahrzeug geordert werden muss, zudem zusätzlich Zeit vergeht, um zum Standort des Leihfahrzeugs zu gelangen, dann wird am falschen Ende gespart.

Die ganze Bürokratie von Wagen buchen bis hin zur finanziellen Rechnungsstellung und Begleichung verursacht grundsätzlich zusätzliche Verwaltungskosten und ist somit keine Entlastung.

Wir können aber grundsätzlich davon ausgehen, dass der Fahrzeugpool der Kreisverwaltung nicht überproportioniert ist und dass keine Fahrzeuge ungenutzt auf dem Parkplatz stehen. Hier sind keine Vakanzen, die einzusparen sind, gegeben.

Abschließend gibt es einen weiteren Grund von Carsharing für Dienstwagen abzusehen. Wie erwähnt, müsste eine 100%ige Verfügbarkeit von dem Partner garantiert werden. Die Fahrzeuge stünden für die Dienstzeiten privaten Nutzern nicht zur Verfügung. Sie würden dann für eine öffentliche Nutzung nicht zur Verfügung stehen. Sie wären dem Markt entzogen. Gerade dies wollen wir nicht, wo es darum geht, Carsharing ist Teil einer neuen Mobilität zu stärken.

Die SPD-Fraktion lehnt den Prüfantrag für ein Carsharing für Dienstwagen ab, weil allein durch den eigenen Fahrzeugpool die bedarfsgerechte Versorgung mit Dienstfahrzeugen für alle verschiedenen Standorte der Kreisverwaltung gewährleistet ist.