Energiekosten und Corona

Redebeitrag Anke Paul, TOP 11, Kreistag 21.02.2022

Es ist schon interessant, dass der Antrag so noch in der Kreistagssitzung aufrechterhalten wird.

In 2 Ausschuss-Sitzungen wurde er beraten. Spätestens in der HFA-Sitzung waren alle rechtlichen Einwände auf dem Tisch.

Die Sozialdezernentin hat im Ausschuss berichtet, dass im Bund zurzeit ein Heizkostenzuschlag von 135 Euro beraten wird. Dies betrifft Wohngeld- und BAföG Empfänger sowie die Ausbildungsförderung.

Sie hat außerdem mehrfach darauf hingewiesen, dass bei den Leistungen der Grundsicherung eine Unterscheidung zwischen Heizkosten und Stromkosten zu machen ist.

Grundsicherung enthält in ihrem Basisbetrag die Heizkosten nicht. Sie werden vielmehr in der Regel entsprechend dem tatsächlichen Aufwand für die Betroffenen vom Kreisjobcenter oder dem Sozialamt getragen. Gesetzlich bezeichnet als Kosten der Unterkunft.

Im Bereich der gesetzlichen Zuschüsse wie beim Wohngeld ist das anders, dort gibt es einen Betrag, der sich aus der Haushaltsgröße und der Mietbelastung ergibt. Hierauf will der Gesetzgeber eben reagieren und sicherstellen, dass die deutlich gestiegenen Nebenkosten abgefangen werden, weshalb es einen einmaligen Zuschuss geben soll.

Eine hier konstruierte Gleichstellungsnotwendigkeit von Grundsicherungsempfänger*innen mit Bezieher*innen von Wohngeld ist deshalb sachlich nicht korrekt.

Stromkosten dagegen sind aus dem Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts zu bezahlen. Hier ist aus unserer Sicht dringend eine Gesetzesänderung vorzunehmen, was wir auch von uns aus bereits an unsere Bundestagsabgeordneten herangetragen haben. Denn im Moment belasten die erhöhten Stromkosten das mehr als enge Budget der Grundsicherungsbeziehenden zulasten der anderen notwendigen Lebenshaltungskosten.

Der Antrag des fraktionslosen Abgeordneten Bischoff ist damit schon der konkreten Sache nach abzulehnen,

Festzustellen ist aber außerdem, dass der Kollege erneut ein Antrag auf zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung eines Bundesgesetzes gestellt hat. Der Kreis ist hier im Auftrag des Bundes tätig und muss sich an die Gesetzeslage halten. Daran können auch Gespräche mit dem Regierungspräsidium nichts ändern.

 

Herr Bischoff, es wäre hilfreich, wenn Sie solche untauglichen Anträge zukünftig endlich lassen würden und statt dessen mit uns gemeinsam überlegen, was wir noch besser machen können, um Menschen, die bei uns SGBII- Leistungen erhalten, eine eigene Existenzsicherung zu ermöglichen!