Redebeitrag Pia Eckert-Graulich TOP 14, Kreistag 21.02.2022
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, geehrte Abgeordnete,
meine Fraktion hat sich eingehend mit dem grünen Antrag befasst. U. E. ist die Realisierung
nicht notwendig.
Gespräche mit Schülerinnen im entsprechenden Alter und jungen Frauen ergaben,
– dass sie keine Scheu haben, offen über das Thema „Menstruation“ zu sprechen
– die Mehrheit von ihnen eigeninitiativ und präventiv die entsprechenden
Hygieneartikel mit sich führt
– bei unerwartetem Bedarf keine Hemmungen bestehen, andere um Hilfe zu bitten
bzw. im Schulsekretariat nach den dort vorhandenen Hygieneprodukten zu fragen.
Darüber hinaus nutzt die junge weibliche Generation unserer Zeit die Vorteile der digitalen
Welt, die ihnen eine vielfältige Auswahl von Apps bietet, um unangenehme menstruale
Überraschungen rechtzeitig und individuell bedürfnisorientiert zu verhindern!
Wie Herr Köhler im HFA mitteilte, bestätigte eine Nachfrage bei den weiterführenden
Schulen, dass in den Sekretariaten Menstruationsprodukte – finanziert im Rahmen des
Schulservices – bereitgehalten und im Bedarfsfalle kostenlos an die Schülerinnen abgegeben
werden.
Die Ausstattung der schulischen Toilettenanlagen mit den im Antrag geforderten Spendern
verursacht laut Herrn Köhler Aufwendungen von mindestens 57.000,- Euro, die
Folgeausgaben für Pflege und Wartung on top. Ebenfalls nicht eingerechnet die Kosten zur
Behebung von Vandalismusschäden, sei es an den Spendern oder dass deren Inhalt in den
Wcs landet. Dass solche Schäden in nicht geringem Umfang und mit hohem
Wiederherstellungsaufwand verursacht werden, stellt wohl niemand in Abrede, wird vom
Antragsteller selbst mit dem Hinweis auf Vandalismus sichere Spender bestätigt.
Der Kauf von Damenhygieneartikel mindert fraglos die Budgets der betroffenen Personen,
doch ist es nicht Aufgabe des Landkreises, hier für Abhilfe durch kostenlose Abgabe dieser
Produkte in unbegrenztem Umfang zu sorgen.
Die Aufforderung, eine Aufklärungskampagne zum Thema „Menstruation“ zu starten,
sehen wir nicht als Angelegenheit des Kreises, sondern verweisen hierzu an das Staatliche
Schulamt.
Im HFA wurde der Antrag nur bezüglich der weiterführenden Schulen diskutiert. Das
Antragsbegehren bezieht sich aber auf die Kreisliegenschaften generell, also auch auf
Verwaltungsgebäude, Sporthallen, die Kreiskliniken, das Kreisjugendheim. Die konsequente
Umsetzung hätte einmalige und laufende Kosten zur Folge, deren Höhe in keinem
Verhältnis zu ihrem Nutzen stehen würde und ist angesichts der defizitären Haushaltslage
nicht zu verantworten.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!